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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 Ta 33/07

Gesetze: ZPO § 114; ZPO § 115; BGB § 1360a Ab. 3

Leitsatz

Eine Partei, die einen Kündigungsrechtsstreit führt, muss sich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe auch einen evtl. Anspruch auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses gegen den Ehegatten als Vermögen anrechnen lassen.

Fundstelle(n):
EAAAD-12219

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20.02.2007 - 2 Ta 33/07

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