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Sächsisches LAG Urteil v. - 2 Sa 948/02

Gesetze: KSchG § 5

Leitsatz

Ist die erstmals in der Berufungsverhandlung beantragte nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen des Verstreichens der Frist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht mehr möglich, braucht das Arbeitsgericht nicht mit dem Antrag befasst zu werden. Er ist vom Landesarbeitsgericht (mit) zu verbescheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-12054

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches LAG, Urteil v. 17.03.2004 - 2 Sa 948/02

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