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Konjunkturpaket II/Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
Steuerliche Entlastungen und Bürokratieabbau durch Rechtsänderungen zum Jahresanfang
Am hat der Bundesrat auf einer Sondersitzung mit breiter Mehrheit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt. Als ein wesentlicher Bestandteil dieses Maßnahmenpakets, mit dem einem Konjunktureinbruch infolge der globalen Wirtschaftskrise entgegengewirkt werden soll, sind zur Steigerung der Binnenmarktnachfrage steuerliche Entlastungen in Milliardenhöhe vorgesehen. Zuvor hatte der Bundesrat bereits am dem Dritten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) zugestimmt, durch das vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Die Steuerrechtsänderungen beider Gesetze, die nun schnellstmöglich verkündet werden sollen, wirken überwiegend bereits für das Jahr 2009.
I. Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
1. Einkommensteuertarif (§ 32a Abs. 1 EStG)
[i]VZ 2009: Anhebung des Grundfreibetrags auf 7.834 € Eingangssteuersatz: 14 % Anhebung der Tarifgrenzen um 400 €Rückwirkend ab wird der Grundfreibetrag um 170 € auf 7.834 € angehoben. Gleichzeitig wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt. Außerdem werden die Tarifgrenzen um 400 € angehoben (Verschiebung des Tari...