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BBEV Nr. 3 vom Seite 98

Stichtag der unentgeltlichen Übertragung unter Lebenden

Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz

von Annette Höne, Münster

Für die Bewertung und Besteuerung von unentgeltlichen Übertragungen unter Lebenden sowie Erwerben von Todes wegen gilt bei einer Steuerentstehung ab dem das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Die konkrete Bestimmung des Übertragungsstichtags ist daher für die Beantwortung der Frage, ob noch das bisherige Recht oder bereits das neue Recht anzuwenden ist, von elementarer Bedeutung. Der Übertragungsstichtag entscheidet ebenso über den Ausgangszeitpunkt zur Berechnung von z. B. Behaltensfristen oder auch den Zeitpunkt eines Erwerbs i. S. des § 14 ErbStG. Der nachfolgende Beitrag setzt sich speziell mit Zweifelsfragen bei unentgeltlichen Übertragungen unter Lebenden auseinander. Im Fokus steht der Erwerb von Betriebsvermögen unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz.

Alle Beiträge zur Erbschaftsteuerreform NWB OAAAC-73207

I. Allgemeines

Die Wichtigkeit präziser Angaben, zu welchem Stichtag eine Übertragung erfolgt und was Gegenstand dieser Übertragung ist, haben u. a. die Urteile des BFH zur Frage der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit von Steuerbescheiden v. - II R 5/04 (BStBl 2007 II S. 472) sowie v. - II R 17/06 (BStBl 2008 II S. 46) verdeutlicht. So entschied der...

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