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StBMag Nr. 3 vom Seite 8

Vor Gericht und auf hoher See ...

Steuerrechtler beklagen, dass der Fiskus vor dem Finanzgericht zu oft gegen den Bürger gewinnt – ganz Unrecht haben sie dabei nicht

Till Mansmann

„In dubio contra fiscum„ hieß es schon im römischen Codex Theodosius – im Zweifelsfalle also gegen den Fiskus. Im Grunde gilt das heute noch für das deutsche Verständnis des Steuerrechts. Dafür stehen der Bundesfinanzhof, den StBMag bereits besucht hat (Ausgabe 05/2007) – und die 18 deutschen Finanzgerichte, die in dieser Ausgabe im Fokus der Berichterstattung stehen.

S. 9Darf man zwischen den Urteilen deutscher Gerichte und dem Roulettespiel Parallelen ziehen? Der Vergleich scheint gewagt: Sucht sich die Kugel auf dem Spieltisch doch rein zufällig ihren Weg, während der Richter streng nach Lage der Gesetze urteilt. Und dennoch ist das Nachdenken über Wahrscheinlichkeiten auch beim Richterspruch erlaubt – mehr noch: Es ist geboten. Denn der klagende Bürger hat bei seiner juristischen Beratung ein Recht darauf, auch eine Einschätzung seiner Aussichten auf Erfolg zu erhalten, im einzelnen Fall durch seinen Rechtsvertreter, also seinen Rechtsanwalt oder Steuerberater, aber auch in der Gesamtbetrachtung.

In Zivilprozessen, im Straf- oder Verkehrsrecht sind die Fragen oftmals recht schlicht, die Streitfälle sind auch für Laien meist leicht verständlich. Die...