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Einkommensteuer | Keine Freiberuflichkeit einer „Holding-Personengesellschaft”
Nach dem entfaltet eine Personengesellschaft keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als Holdinggesellschaft geschäftsleitende Funktionen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen wahrnimmt, die an verschiedenen Standorten Ingenieurbüros unterhalten.
Die Konstruktion im Streitfall würde nur dann nicht zu gewerblichen Einkünften der Klägerin als Holding führen, wenn sie rein vermögensverwaltend tätig geworden wäre. Dann aber wäre ihr keine Einflussnahme mehr möglich gewesen, wie sie sie im Streitfall tatsächlich entfaltet hat. Eine Einordnung ihrer Erträge unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit wäre in keinem Fall denkbar.