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BBEV Nr. 6 vom

Erstmalige Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG

von Jens Intemann

Der erstmaligen Feststellung eines Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i. V. mit § 10d EStG steht nicht entgegen, dass der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr einen niedrigeren als den tatsächlich erzielten Verlust ausweist ( NWB ZAAAD-05577).

I. Sachverhalt

Der Kläger gab in seiner Steuererklärung für das Streitjahr 2000 einen Verlust aus privaten Wertpapierverkäufen i. S. des. § 23 Abs. 1 EStG i. H. von 12.064 DM an. Das Finanzamt führte die Veranlagung zur Einkommensteuer erklärungsgemäß durch. Der Einkommensteuerbescheid wurde bestandskräftig. Im Jahre 2004 stellte das Finanzamt darüber hinaus einen verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit 12.064 DM gesondert fest. Erst im hiergegen angestrengten Einspruchs- und Klageverfahren erklärte der Kläger den tatsächlich erlittenen Verlust, der sich auf 361.648 DM belief.

Das Finanzamt lehnte die Änderung des Verlustfeststellungsbescheids mit der Begründung ab, der Einkommensteuerbescheid, der nur einen Verlust von 12.064 DM ausweise, sei bestandskräftig. Die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids stehe ...

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