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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Zielvereinbarung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Zielvereinbarungen sind mittlerweile in modernen Industrieunternehmen als fester Bestandteil innovativer Entgeltregelungen Standard. Das jährliche Vereinbaren von Zielen – zumindest mit den Führungskräften des Unternehmens – in entgeltrelevanten Zielvereinbarungen eröffnet dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zahlreiche Chancen. Der Beitrag des Einzelnen zum Unternehmenserfolg wird transparent, der Mitarbeiter wird am Wohl und Wehe des Unternehmens mit einem Teil seines Entgelts beteiligt, ein systematisch an den Unternehmenszielen ausgerichtetes Arbeiten wird ermöglicht, eine „Kultur des Führens mit Zielen“ wird erfolgreich im Unternehmen gelebt und somit insgesamt die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens erhöht.

Arbeitsrechtlich betrachtet ergänzt die konkret abgeschlossene Zielvereinbarung das ansonsten dem Arbeitgeber allein zustehende Leistungsbestimmungsrecht – Direktionsrecht –, Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung einseitig zu bestimmen, das sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Bei der auf diesem Wege konkretisierten Arbeitspflicht tritt die Zielvereinbarung als „Abmachung“ in Form einer vertraglichen Nebenabrede ins...

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