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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Vergütung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

VergütungArbeitsvergütungDie Arbeitsvergütung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Üblicherweise wird die Vergütung von Arbeitern als Lohn und die Vergütung von Angestellten als Gehalt bezeichnet. Es finden sich aber auch weitere Bezeichnungen wie etwa Entgelt oder Bezüge. Die Entlohnung erfolgt grundsätzlich in Geld, doch können dem Arbeitnehmer Teile der Vergütung auch in Form von Naturalbezügen und geldwerten Leistungen (z. B. Dienstwagen) zugewendet werden.

Abzugrenzen ist die Vergütung von Schadenersatzleistungen, die der Arbeitgeber nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt, sondern zum Ausgleich von Schäden. Auch Abfindungen stellen keine Vergütung für erbrachte Arbeit dar.

II Vergütungsvereinbarung

VergütungshöheVergütungsvereinbarungÜber die Vergütung treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel eine ausdrückliche Vereinbarung. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, muss diese Vereinbarung spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden (Nachweisgesetz).

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