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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Telearbeit

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Das Arbeitsleben ist gegenwärtig mehr denn je im Wandel. Arbeitnehmer arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich und schulden Erfolge. Wie sie diese realisieren, ist für den Arbeitgeber weitestgehend unerheblich. Dies gilt auch für den Ort, an dem die Arbeitsleistung erzielt wird. Dies, aber auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die zunehmende Digitalisierung sind die Gründe, warum Telearbeit in einer zunehmend individualisierten Arbeitswelt stetig an Bedeutung gewinnt. Telearbeit im weiteren Sinne liegt bei Erwerbstätigkeiten vor, die für den Arbeitgeber oder einen Auftraggeber außerhalb der bisherigen Betriebsstätten durch Computer und/oder durch den Gebrauch von Telekommunikationsnetzen oder -geräten erbracht werden. In Deutschland gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Telearbeit.

Telearbeit kann von einem Arbeitnehmer, einem Heimarbeiter, einem Selbstständigen oder auch durch eine arbeitnehmerähnliche Person geleistet werden. Von der Gestaltungsform ist es abhängig, welche gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.

Telearbeit kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Entscheide...

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