Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schwerbehinderte Menschen
I Grundsätze
Der Schutz von schwerbehinderten Menschen ist umfassend im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Die außerordentliche Bedeutung dieses Schutzes wird auch durch das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) deutlich, deren Vorgaben von der Europäischen Union übernommen worden sind. Die nationalen Gesetze zum Schutz schwerbehinderter Menschen sind vor diesem Hintergrund auszulegen. Entsprechend hat der EuGH entschieden, dass der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz sich auch auf die Eltern behinderter Kinder erstreckt. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können ( Az. C-38/24).
Das SGB IX wurde 2018 umfassend neu geregelt. Dies hat auch zu einer Änderung der Paragraphen-Angaben geführt. Daher ist bei der Verwendung älterer Rechtsprechung und Literatur Aufmerksamkeit geboten.
Das deutsche Schwerbehindertenrecht ist z. T. außerordentlich kompliziert abgefasst. Seine Anwendbarkeit ist vielfach auch deswegen problematisch, weil es zu einem Nebeneinand...