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Rauchverbot
I Begriff
Mit dem zunehmenden Schutz des Nichtrauchers ist das Rauchverbot am Arbeitsplatz verstärkt ins Blickfeld des öffentlichen Interesses gerückt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats (unten V.) ist gesetzlich klar geregelt, hängt in der Praxis vielfach davon ab, ob im Betriebsrat selbst Raucher sind.
Im Jahr 2007 ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Damit ist seitdem das Rauchen in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Personenbahnhöfen weitgehend untersagt. Auch auf Länderebene wurde durch Nichtrauchergesetze das Rauchen an zahlreichen Orten untersagt. Insbesondere die unterschiedlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz in Gaststätten standen lange Zeit im Mittelpunkt der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte. Derzeit ordnen weder das Bundesnichtraucherschutzgesetz noch die unterschiedlichen Landesgesetze ein generelles Rauchverbot für privatrechtliche Betriebe an. Allerdings verpflichtet § 5 Arbeitsstättenverordnung den Arbeitgeber – soweit erforderlich – ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
In Betracht kommt ein Rauchverbot
aufgrund ges...