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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Direktionsrecht

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Unter dem Direktionsrecht versteht man das Recht des Arbeitgebers, die Einzelheiten der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags zu erbringenden Arbeitsleistungen näher zu bestimmen. Dem Direktionsrecht kommt in der betrieblichen Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da die Aufgabenstellungen der täglichen Arbeit im Einzelnen nicht vertraglich festgelegt werden können.

Auf der Grundlage des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Anweisungen zu Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung erteilen. Ferner kann er das Verhalten zur Durchführung der Arbeit sowie gegenüber den Arbeitskollegen regeln. Auch die Zuweisung oder Zurücknahme bestimmter Funktionen und Aufgaben kann im Rahmen des Direktionsrechts erfolgen.

Soweit eine Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts liegt, braucht das Einverständnis des Arbeitnehmers hierzu nicht eingeholt werden. Die einseitige Weisung ist für den Arbeitnehmer verbindlich.

II Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts

Selbstverständlich ist die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers nicht grenzenlos. Das Direktionsrecht stellt vielmehr den Rahmen dar, in dem der Arbeitgeber verbindliche Weisungen erteilen kann.

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