Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.05.2024

Befristetes Arbeitsverhältnis

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Wird in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nur für eine bestimmte Dauer bestehen soll, endet es mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass hierfür eine Kündigung erforderlich ist. Dies hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass der Arbeitnehmer sich bei der Beendigung durch Zeitablauf nicht auf Kündigungsschutz berufen kann. Der Arbeitgeber braucht die (automatische) Beendigung weder zu begründen noch sozial zu rechtfertigen. Ferner müssen weder der Betriebsrat noch irgendwelche Behörden bei der automatischen Beendigung beteiligt werden.

Achtung!

Wird das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart, ist es in einem befristeten Arbeitsverhältnis ausgeschlossen (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Sieht ein Vertragsmuster vor, dass zutreffende Regelungen angekreuzt und nichtzutreffende Regelungen gestrichen werden, wird grundsätzlich die ordentliche Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 15 Abs. 4 TzBfG vereinbart, wenn unter der vom Schriftbild her hervorgehobenen Überschrift Tätigkeit, Lohn, Probezeit, Kündigung, Arbeitszeit die Regelung „Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen