Kraftfahrzeugsteuer für ein unpfändbares Fahrzeug als Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Leitsatz
1) Die für ein unpfändbares Fahrzeug geschuldete Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr.
1 InsO, weil sie durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet wird.
2) Der Treuhänder, auf den die Befugnis zur Verwaltung des Vermögens des Insolvenzsschuldners übergegangen ist, ist auch bei
nur rechtsvermutetem Halten verpflichtet, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen oder die Anzeige über den Übergang des Fahrzeugs
bei der Zulassungsstelle zu erstatten, wenn er das Entstehen der Kraftfahrzeugsteuer zu Lasten der Insolvenzmasse vermeiden
will.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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