Kein Ausschluss des Kindergeldanspruchs durch Gemeinschaftsrecht
Leitsatz
1) Das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die VO (EWG) Nr. 1408/71 stehen dem nicht entgegen, dass ein Wanderarbeitnehmer,
der dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsstaats unterliegt, nach den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
in diesem Familienleistungen bezieht.
2) Eine alleinerziehende belgische Staatsangehörige, die mit ihren berücksichtigungsfähigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt
in Deutschland lebt, in den Niederlanden nichtselbständig beschäftigt ist, dort aber aufgrund des Alters der Kinder keinen
Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Sozialleistungen hat, hat Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 269 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 9/2009 S. 397 XAAAD-10581
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