BFH - III R 95/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 4b,
AO § 171 Abs
10,
AO § 175 Abs
1 Nr 1
Rechtsfrage
Ablaufhemmung im Investitionszulage - Antragsverfahren: Ist das Schreiben eines FeststellungsFA, mit welchem dem WohnsitzFA die Nichtigkeit eines Feststellungs(Änderungs-)bescheides mitgeteilt wird, ein Grundlagenbescheid i.S.v. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO? - Ist ein verwaltungsrechtlicher Streit, bei dem es nicht um den Erlass, sondern um die Aufhebung eines den Grundlagenbescheid ändernden Folgebescheids geht, geeignet zur Hemmung i.S.v. § 171 Abs. 10 AO? - Liegt für das Jahr des Abschlusses der Investitionen (Fertigstellung der Wohngebäude in 2000) ein wirksamer Antrag auf Investitionszulage vor (ursprünglicher Antrag nur 1999 betreffend? - Weitere Anträge nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingegangen?)?
Ablaufhemmung; Antrag; Antragstellung; Grundlagenbescheid; Nichtigkeit
Fundstelle(n):
PAAAD-10202