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Steuerliche Unternehmensbewertung nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz
Paradigmenwechsel bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung des Betriebsvermögens
In seiner Entscheidung vom hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einschließlich der Bemessungsgrundlagen u. a. die Bewertung des Betriebsvermögens mit Steuerbilanzwerten verworfen und dem Gesetzgeber die Neuregelung der Rechtsmaterie bis Ende 2008 aufgetragen. Daraufhin ist die Novellierung des einschlägigen Rechts mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom (BGBl I S. 3018) umgesetzt worden. Einer der Schwerpunkte des neuen Rechts, das zum in Kraft getreten ist, liegt in der Neukonzeption des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsrechts für das Betriebsvermögen. Die Kenntnis der neuen Rechtsmaterie ist für die Mandantenbetreuung hinsichtlich der Gestaltung der Unternehmensnachfolge im Wege der Schenkung (insbesondere vorweggenommener Erbfolge) unverzichtbar. Besondere Bedeutung kommt der steuerlichen Bemessungsgrundlage im betrieblichen Bereich zu, hat sich der Gesetzgeber hier doch zugunsten einer Methodenvielfalt bei der Unternehmensbewertung entschieden.
I. Verkehrswert als Bewertungszielgröße
Wie für andere Vermögensklassen hat das BVerfG auch für den bet...