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BBB 3/2009 S. 77

Widerruf der Gaststättenkonzession wegen Steuerschulden

Im Rahmen einer Krisenberatung sollten Sie Ihren Mandanten darauf hinweisen, dass die Nichtzahlung von Steuerrückständen und die Nichteinhaltung von Tilgungsvereinbarungen mit dem Finanzamt zum Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen führen kann. Beispielsweise hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil v. 17. 6. 2008 - 1 K 1956/07 KO die Rücknahme einer Gaststättenkonzession bewilligt, weil erhebliche Umsatzsteuerrückstände bestanden. Grenzwerte gibt es hierfür nicht, da die Verwaltungspraxis regional unterschiedlich ist.

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