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BBB 3/2009 S. 75

SCHUFA-Auskunft bei Beantragung von Förderkreditprogrammen

Ab dem müssen Gründer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende und natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, und Gesellschafter einer GbR ab dem 2. Quartal 2009 für die folgenden Kredit-Programme eine SCHUFA-Auskunft vorlegen:

  • KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung

  • Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung

  • Unternehmerkapital – KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen

  • ERP-Innovationsprogramm

Weitere Infos finden Sie unter www.kfw-mittelstands­bank.de (→ Service, Kreditantrag/Formulare/Merkblätter).

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