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Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG
Mit Urteil vom – IX R 63/05 (Kurzinfo StuB 2008 S. 849) hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Finanzierungsmaßnahmen eines unter das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG fallenden Gesellschafters einer GmbH, ungeachtet des zivilrechtlichen Ausschlusses vom Eigenkapitalersatzrecht, für die Besteuerung nach § 17 EStG zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen.
Nach Rücksprache mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das Urteil grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Urteil wurde durch das BMF zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt angewiesen.
Rechtsbehelfsverfahren, die bisher unter Hinweis auf das o. g. Verfahren ruhten, können nunmehr wieder aufgenommen S. 160und in der oben dargestellten Weise bearbeitet werden. Sollten ...