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Gewerblicher Grundstückshandel: Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze bei einer Personengesellschaft
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: In seinem Beschluss vom 3.7.1995 – GrS 1/93 (BStBl II S. 617) hat der Große Senat entschieden, dass bei der Prüfung, ob ein Stpfl. die Drei-Objekt-Grenze überschritten hat, auch Grundstücksveräußerungen einer Personengesellschaft mitzuzählen sind. Aus der Entscheidung lässt sich aber nach Ansicht des IV. Senats nicht ableiten, dass im umgekehrten Fall Aktivitäten eines Gesellschafters bzw. mehrerer Gesells...