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BFH 05.09.2001 X R 29/00

Einkommensteuer; | Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei wohnrechtsbelasteter Eigentumswohnung (§ 10e Abs. 6 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bewohnen Ehegatten gemeinsam eine der Ehefrau gehörende Wohnung, nutzt die Ehefrau die Wohnung auch dann zu ,,eigenen'' Wohnzwecken i. S. des § 10e EStG, wenn sie ihrem Ehemann ein dingliches Wohnungsrecht an der gesamten Wohnung bestellt hat. (2) Der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG steht dem Stpfl. auch dann zu, wenn er wegen Überschreitens der Einkunftsgrenze des § 10e Abs. 5a EStG nicht zu Inanspruchnahme der Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt ist. Weiter führt der BFH aus: Eine Nutzung zu ,,eigenen'' Wohnzwecken erfordert nach der Rspr. der FG und dem Schrifttum neben der tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer und die mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen, dass sich seine Nutzungsbefugnis aus seinem Eigentumsrecht ableitet. Steht das Rech...

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