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IWB 4/2009 S. 1374

Polen | weniger Unternehmen zahlen Mehrwertsteuer

Eine wesentliche Änderung der bereits am 1.12.2008 teilweise und seit dem 1.1.2009 voll in Kraft getretenen Novelle des Mehrwertsteuergesetzes betrifft die Erhöhung des jährlichen Umsatzlimits, ab dem eine Mehrwertsteuerpflicht besteht. Dieses wurde von 50.000 auf 150.000 PLN angehoben. Damit sollen Kleinunternehmen zusätzlich gefördert werden. Quelle: Gazeta wyborcza, Warschau vom 16.10.2008.

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