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Sind gemischt veranlasste Wohnraumkosten abzugsfähig?
Mit Urteil v. - 11 K 1232/07 E hat das FG Düsseldorf entschieden, dass bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft die Aufwendungen für die Gemeinschaftsräume (z. B. Abschreibung für Gebäude und mitgenutzte Möbel und Einrichtungsgegenstände) anteilig steuermindernd berücksichtigt werden können. Sie unterliegen nach Ansicht der Richter nicht dem Abzugsverbot des § 12 EStG.
In dem nunmehr entschiedenen Fall wohnten die verheirateten Kläger mit ihren beiden leiblichen sowie drei weiteren Kindern in einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, die von der Ehefrau betrieben wurde. Mit der Hilfe einer solchen Lebensgemeinschaft sollen junge verhaltensauffällige Menschen in eine intakte Familie integriert werden. Von dem Träger der Maßnahme erhielt die Klägerin für jedes betreute Kind ein Betreuungshonorar, welches unter anderem auch die anteiligen Raumkosten beinhaltete. Der Ehemann vermietete der Ehefrau ausschließlich von den Projektkindern genutzte Räume und gestattete im Mietvertrag die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohn- und Essbereich, Diele und Garten. Dementsprechend machte der Kläger im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und V...