Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG
Anwendung
Mit hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Finanzierungsmaßnahmen eines unter das Sanierungsprivilegs des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG fallenden Gesellschafters einer GmbH, ungeachtet des zivilrechtlichen Ausschlusses vom Eigenkapitalersatzrecht, für die Besteuerung nach § 17 EStG zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen.
Nach Rücksprache mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist das Urteil grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Urteil wurde durch das BMF zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt angewiesen.
Rechtsbehelfsverfahren, die bisher unter Hinweis auf das o.g. Verfahren ruhten, können nunmehr wieder aufgenommen und in der oben dargestellten Weise bearbeitet werden. Sollten dabei Übergangsprobleme auftreten, bittet die OFD um Rücksprache mit der OFD.
Abschließend weist die OFD darauf hin, dass die anderen Fälle des Ausschlusses des Eigenkapitalersatzrechts nach § 32a GmbHG – vor allem die Fälle einer Beteiligung von unter 10 % (§ 32a Abs. GmbHG) – von der Entscheidung des BFH nicht betroffen sind. In diesen Fällen ist ein Abzug von Finanzierungsmaßnahmen als nachträgliche Anschaffungskosten weiterhin ausgeschlossen (vgl. insoweit auch BStBl 2008 II S. 706).
Oberfinanzdirektion Münster v. - Kurzinfo ESt 5/2009
Fundstelle(n):
MAAAD-09984