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FG Köln Urteil v. - 9 K 2414/08

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 5, ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1

Betriebsvermögen:

Erwerb von Todes wegen; Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrages bei freiberuflicher Einzelpraxis

Leitsatz

1) Das der Ausübung einer freiberuflichen Einzelpraxis dienende BV ist im Wortlaut des § 13a Abs. 4 ErbStG nicht ausdrücklich genannt, gleichwohl ergibt sich jedoch nach h.M., dass die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 u. 2 auch auf das BV einer freiberuflichen Einzelunternehmung zu erstrecken sind.

2) Aus der gesetzlichen Grundkonzeption des § 13a Abs. 4 u. 5 ErbStG ergibt sich, dass die Nachversteuerung gemäß Abs. 5 auf Korrespondenz mit der Begünstigung des Vermögenserwerbs angelegt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 612 Nr. 10
DStZ 2009 S. 184 Nr. 6
BAAAD-09538

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FG Köln, Urteil v. 18.12.2008 - 9 K 2414/08

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