Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an eine bislang nur vermögensverwaltende Personengesellschaft
Leitsatz
Veräußern die Gesellschafter einer gewerblich tätigen Personengesellschaft ihre Mitunternehmeranteile an eine bislang nur
vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft, an der sie selbst beteiligt sind, so handelt es sich zwar auch in Höhe ihrer
Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft um eine Veräußerung i. S. d. §§ 16, 34 EStG, der Gewinn gilt aber insoweit gemäß
§ 16 Abs. 2 Satz 3 EStG als laufender Gewinn.