Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe an eine
andere GmbH
Nichtige Handelsbilanz als Steuerbilanz
Bindungswirkung für die zu erstellende formell
ordnungsgemäße Handelsbilanz
Leitsatz
1. Zuwendungen einer GmbH an eine
andere GmbH, an der ihre Gesellschafter ebenfalls beteiligt sind, können
als Zuwendungen an einen den Gesellschaftern nahestehenden Dritten verdeckte
Gewinnausschüttungen darstellen.
2. Die Gewährung von Darlehen an
die andere GmbH entspricht nicht den Anforderungen, die ein ordentlicher und
gewissenhafter Geschäftsleiter in einem solchen Fall zu beachten
hätte, wenn Vereinbarungen über zu leistende Tilgungen, die Laufzeit,
die Verzinsung und Sicherheiten fehlen.
3. Ist die beim Finanzamt
eingereichte Handelsbilanz wegen Verletzung der Prüfungspflicht des §
316 HGB nichtig, so ist diese als Steuerbilanz zu betrachten. Sie kann nicht
ohne Beachtung der Vorschriften des § 4 Abs. 2 EStG geändert werden.
Vielmehr ist die formell ordnungsgemäß zu erstellende Handelsbilanz
den in der existierenden Steuerbilanz ausgeübten Wahlrechten anzupassen.
4. Teilweise Aufhebung und
Zurückverweisung durch als Urteil wirkenden Az. I R 61/07. Neues Az. beim Sächsischen FG: 2 K 156/09.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 485 Nr. 7 DAAAD-09491
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 19.12.2006 - 2 K 1763/03
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