NWB Brennpunkt Erbschaftsteuerreform 2009
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2009
I. Freibeträge/Steuersätze
1. Neuausrichtung der persönlichen Freibeträge
Die verfassungskonforme Ausgestaltung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts bedingt eine verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensklassen. Die hiermit einhergehende Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Wertansätze hat den Gesetzgeber bewogen, die persönlichen Freibeträge in § 16 ErbStG anzupassen. Durch die deutlich höheren persönlichen Freibeträge, insbesondere in Steuerklasse I, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommt. Die Freibetragsstruktur stellt sich wie folgt dar (in €):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
alt | neu | |
Ehegatte | 307.000 | 500.000 |
Eingetragener
Lebenspartner | 5.200 | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder und
Enkel, wenn Eltern verstorben sind | 205.000 | 400.000 |
Enkel | 51.200 | 200.000 |
Eltern und Voreltern im
Erbfall | 51.200 | 100.000 |
Steuerklasse II
(Geschwister, Nichten, Eltern bei Schenkung) | 10.300 | 20.000 |
Steuerklasse III
(Entfernt Verwandte, Lebensgefährte) | 5.200 | 20.000 |
Versorgungsfreibetrag Ehegatte
(§ 17 ErbStG) | 256.000 | 256.000 |
– eingetragener Lebenspart... |