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LAG München Urteil v. - 9 Sa 95/04

Gesetze: BAT § 49; UrlV § 5

Leitsatz

Voraussetzung für einen Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 49 BAT, § 5 Abs. 1 S. 1 Ziff 2 UrlV ist, dass der Angestellte überwiegend mit tatsächlich infektiösem Material arbeitet. Eine Arbeit mit einem möglicherweise infektiösem Material ist nicht ausreichend.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-09449

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG München, Urteil v. 18.08.2004 - 9 Sa 95/04

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