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LAG München Urteil v. - 6 Sa 1366/06

Gesetze: BGB § 612 Abs. 3

Leitsatz

Mutterschutzfristen sind besondere Schutzvorschriften im Sinne von § 612 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. Sie gelten wegen des Geschlechts und können damit den Wegfall einer freiwillig gewährten sozialen Leistung nicht rechtfertigen, wenn die übrigen Beschäftigen diese Leistung erhalten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-09060

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG München, Urteil v. 24.07.2007 - 6 Sa 1366/06

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