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LAG Niedersachsen Urteil v. - 6 Sa 1306/04 B

Gesetze: ArbGG § 64 Abs. 2; ZPO § 258; ZPO § 524 Abs. 2; HGB § 74 Abs. 2; HGB § 74 b Abs. 2; HGB § 74 c; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 247 Abs. 1; BGB § 274 Abs. 1; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 288 Abs. 1

Leitsatz

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf die Aufhebung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots einer besonderen Vereinbarung. Auf die Karenzentschädigung braucht sich der Arbeitnehmer eine gezahlte Betriebsrente nicht anrechnen zu lassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-09054

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 26.01.2005 - 6 Sa 1306/04 B

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