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LAG Niedersachsen Urteil v. - 5 TaBV 36/04

Gesetze: BetrVG § 80 Abs. 1; BetrVG § 80 Abs. 2; ArbZG § 16 Abs. 2; MTV Einzelhandel Niedersachsen

Leitsatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über die exakten Arbeitszeiten zu geben, soweit dessen Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG dies erfordert. Er darf deshalb auf die exakte Feststellung der "Ist-Zeiten" nicht verzichten. Benutzt er zur Zeiterfassung kein elektronisches System, sondern "vertraut" er auf die Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer, muss er durch wirksame Kontrollen gewährleisten, das die Arbeitszeiten zutreffend aufgeschrieben werden ( im Anschluss an - ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-09004

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 08.11.2004 - 5 TaBV 36/04

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