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LAG Nürnberg Urteil v. - 5 Ta 177/01

Gesetze: KSchG § 4; KSchG § 5; ZPO § 85 Abs. 2

Leitsatz

Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAD-08992

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Nürnberg, Urteil v. 12.03.2002 - 5 Ta 177/01

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