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LAG München Urteil v. - 5 Sa 241/04

Gesetze: MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; PStV § 19 Abs. 2

Leitsatz

Eine Entbindung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG liegt - negativ - auch dann nicht vor, wenn die Schwangerschaft wegen einer medizinischen Indikation - wie auch immer - abgebrochen und daraufhin - dem Zweck des Schwangerschaftsabbruchs entsprechend - ein totes Kind geboren wird.

Das gilt auch in den in § 29 Abs. 2 PStV geregelten Fällen der Geburt eines toten Kindes mit einem Gewicht von mehr als 500 g.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-08949

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 14.07.2004 - 5 Sa 241/04

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