Entscheidet der Arbeitgeber, einen nicht (mehr) rentablen Auftrag (hier: Bewachungsauftrag) vor dem vereinbarten. Vertragsende zu kündigen, muss er sei einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung grundsätzlich selbst dann von einem dauerhaften Auftragsverlust ausgehen, der einen nicht nur vorübergehenden Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten nach sich zieht, wenn er sich zu erhöhten Preisen um den erneut ausgeschriebenen Auftrag bewirbt (in Abgrenzung zu : Beteiligung an der Neuausschreibung während eines noch laufenden ungekündigten Reinigungsauftrags; wie hier n.v.).
Tatbestand
Fundstelle(n): JAAAD-08948
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LAG Niedersachsen, Urteil v. 20.08.2001 - 5 Sa 241/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.