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LAG Nürnberg Urteil v. - 5 Sa 224/05

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 1 S. 1; KSchG § 1 Abs. 1 S. 2; KSchG § 2; TzBfG § 8 Abs. 4 S. 1

Leitsatz

Die Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle kann ein Grund für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung sein. Dies gilt jedoch jedenfalls dann nicht, wenn keine betrieblichen Gründe i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG vorliegen, die die Ablehnung des Teilzeitbegehrens eines Arbeitnehmers auf dem geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz rechtfertigen würden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-08944

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Nürnberg, Urteil v. 23.02.2006 - 5 Sa 224/05

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