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LAG München Beschluss v. - 4 Ta 281/05

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a; EStG § 38 Abs. 2; BGB § 576

Leitsatz

Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig bei einer Leistungs-/Feststellungsklage auf (Nach)Zahlung von Arbeitsvergütung, nachdem der Arbeitgeber gegen diese wegen der Versteuerung des in der Überlassung einer verbilligten Werkmietwohnung liegenden geldwerten Vorteils/Sachbezuges aufgerechnet hat.

Fundstelle(n):
UAAAD-08872

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Beschluss v. 19.09.2005 - 4 Ta 281/05

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