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LAG Niedersachsen Urteil v. - 3 TaBV 19/05

Gesetze: BetrVG § 99

Leitsatz

Voraussetzung für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates nach § 99 BetrVG ist die Anwendbarkeit einer Vergütungsordnung auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers ( - AP 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 3). Das gilt auch bei einem von mehreren Arbeitgebern gebildeten Gemeinschaftsbetrieb. Hier kommt es ausschließlich darauf an, ob die Vergütungsordnung für den jeweils einstellenden Arbeitgeber gilt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-08754

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 17.06.2005 - 3 TaBV 19/05

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