Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG München Beschluss v. - 3 TaBV 139/07

Gesetze: BetrVG § 99

Leitsatz

1. Die Ersetzung der vom Betriebsrat zu einer Höhergruppierung verweigerten Zustimmung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist nicht mehr möglich, wenn die Zustimmung aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt. In diesem Fall ist nur noch die Feststellung möglich, dass die Zustimmung als erteilt gilt.

2. Hält der Arbeitgeber in einem solchen Falle an dem Zustimmungsersetzungsantrag fest, ist dieser in der Regel zurückzuweisen. Eine Auslegung des Zustimmungsersetzungsantrags als Feststellungsantrag der genannten Art ist nicht ohne weiteres möglich.

3. Zur Pflicht des Betriebsrats, dem Arbeitgeber bei Unvollständigkeit der Information gem. § 99 Abs. 1 BetrVG innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Mitteilung zu machen (im Anschluss an - zuletzt - ).

Fundstelle(n):
UAAAD-08752

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG München, Beschluss v. 04.04.2008 - 3 TaBV 139/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen