Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG München Urteil v. - 3 Sa 735/05

Gesetze: KSchG § 1; BGB § 242

Leitsatz

1. Die rein subjektive Einschätzung des Arbeitgebers hinsichtlich der weiteren gesundheitlichen Entwicklung eines Arbeitnehmers reicht nicht aus, die für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung erforderliche negative Gesundheitsprognose zu begründen. Für die Richtigkeit der vom Arbeitgeber angestellten Prognose müssen auch ausreichende objektive Gesichtspunkte nach fachlichem Erkenntnisstand sprechen. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber die Ergebnisse einer ihm bekannten, unmittelbar bevorstehenden medizinischen Untersuchung abwarten, die näheren Aufschluss über die Art der Erkrankung und die Heilungschancen verspricht, ehe er die Kündigung ausspricht.

2. Auskünfte des Arbeitnehmers selbst versprechen für sich genommen in der Regel keinen gesicherten Erkenntnisstand über die künftige gesundheitliche Entwicklung. Sie sind somit in der Regel keine tragfähige Grundlage für eine negative Gesundheitsprognose.

3. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt hat, es liege eine erhebliche gesundheitliche Vorschädigung vor, und wenn er den Anlass einer Erkrankung dem Arbeitgeber falsch geschildert hat (Verstauchung des Handgelenks statt Arbeitsunfall auf einer Baustelle), weil der Arbeitgeber sich zuvor über die "vielen Arbeitsunfälle" bei seinen Arbeitnehmern beklagt hatte, mit der Folge, dass der Arbeitgeber - auch - aufgrund dieser Mitteilungen von einer negativen Gesundheitsprognose ausging.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-08735

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG München, Urteil v. 07.12.2006 - 3 Sa 735/05

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen