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LAG München Urteil v. - 3 Sa 1173/05

Gesetze: MTV Bayerisches Rotes Kreuz § 1; MTV Bayerisches Rotes Kreuz § 2; TV Arbeitszeit Bayerisches Rotes Kreuz § 1; TV Arbeitszeit Bayerisches Rotes Kreuz § 5; BAT § 37; BAT § 47; BAT § 48; ArbZG § 4; BGB §§ 293 ff.; BGB § 615

Leitsatz

Zur Frage, ob bei Rettungsassistenten mit 12-Stunden-Schicht, in die Arbeitsbereitschaft fällt, die nach der einschlägigen tarifvertraglichen Regelung als Arbeitszeit zu bezahlenden und dem Jahresarbeitszeitkonto als geleistete Arbeit gutzuschreibenden sog. Kurzzeitpausen im Umfang von insgesamt 60 Minuten je Schicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Erholungsurlaub und ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen von der Arbeitszeitgutschrift auf dem Jahresarbeitszeitkonto abgezogen werden dürfen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-08660

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 28.04.2006 - 3 Sa 1173/05

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