1. Es bestehen keine Abgeltungsanprüche des Arbeitsnehmers nach § 7 Abs. 4 BurlG gegen den Betriebsveräußerer bei Betriebsübergang für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche
2. Die Grundsätze der eingeschränkten Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz (vg. Dazu zuletzt ) gelten lediglich für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigungsfähig sind. Dies trifft auf Urlaubsansprüche, die auf Freistellung von der Arbeit gerichtet sind, nicht zu.
3. Der Arbeitnehmer hat einen Erfüllungsanspruch auf Urlaubsgewährung gegen den Betriebserwerber auch für noch nicht erfüllte Urlaubsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-08613
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Online-Dokument
LAG Niedersachsen, Urteil v. 04.12.2002 - 2 Sa 481/02
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