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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 1015/02 E

Gesetze: BAT § 22; Anlage 1a zum BAT VergGr VII; Anlage 1a zum BAT VergGr VI b

Leitsatz

Zulassung: Revision

Die Tätigkeit eines Angestellten, der beim Bundesgrenzschutz für einen Bestand von Waffen, Munition, ABC-Schutzausstattungen und sonstigen Materialien zuständig ist, wird von den Fallgruppen für Lagerverwalter/Lagervorsteher erfasst. Eine Eingruppierung nach den allgemeinen Fallgruppen ist ausgeschlossen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAD-08410

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 17.06.2003 - 13 Sa 1015/02 E

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