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LAG Niedersachsen Urteil v. - 11 Sa 234/01

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 23 Abs. 1

Leitsatz

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist ausschließlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung abzustellen. Die evtl. falsche Prognose des Arbeitgebers ist durch den Arbeitnehmer durch den für ihn bestehenden Wiedereinstellungsanspruch zu korrigieren (BAG, Urt. Von - 2 AZR 160/96 in AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wiedereinstellung). Dies gilt zumindest, wenn sämmtliche Wachaufträge der Region gekündigt worden sind.

Bei der Sozialauswahl ist entscheidend auf das Diraktionsrecht des Arbeitgebers abzustellen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-08324

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 30.07.2001 - 11 Sa 234/01

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