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LAG München Urteil v. - 10 Sa 482/07

Gesetze: TzBfG § 14; TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 2; TzBfG § 14 Abs. 3; TzBfG § 14 Abs. 4; TzBfG § 15 Abs. 5; BAT SR 2y

Leitsatz

1. Ein Arbeitgeber kann sich zur Rechtfertigung einer Befristung auf § 14 Abs. 2 TzBfG auch dann berufen, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag als Grund der Befristung § 14 Abs. 3 TzBfG a.F. angegeben ist.

2. Die Protokollnotiz Nr. 6a zu Nr. 1 der Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) steht einer Berufung des Arbeitgebers auf eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG auch dann nicht entgegen, wenn im Arbeitsvertrag angegeben ist, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 3 TzBfG alter Fassung handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-08253

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 14.11.2007 - 10 Sa 482/07

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