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LAG Niedersachsen Urteil v. - 10 Sa 319/05 B

Gesetze: VersTVG § 23; VersTVG § 23 Abs. 2 c Satz 1; BGB § 242; BGB §§ 305 ff.; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; BBesG § 14 a; SGB V § 248; BAT § 46; BeamtVG § 69 e Abs. 3; BetrAVG § 2; BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 1 n. F.; BetrAVG § 18 Abs. 4; ATVK § 11

Leitsatz

1. Die von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes gewährte Zusatzversorgung ist zum wirksam auf eine Nettogesamtversorgung umgestellt worden.

2. Die Ermittlung des fiktiven Nettoentgelts unter Abzug eines fiktiven Kranken- und Rentenversicherungsbeitrages, des fiktiven Arbeitnehmeranteils zur Pflegeversicherung und des Betrages nach § 23 ABs. 2 c Satz 1 VersTVG ist ebensowenig zu beanstanden wie die Berechnung des fiktiven Nettoentgelts unter Zugrundelegen der Steuerklasse I/0 bei Ledigen.

3. Die Änderung des Anpassungsmaßstabes zum durch Einführung einer jährlichen Dynamisierung von 1% hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB stand und verletzt die Versorgungsrentner, deren Gesamtversorgung bisher nach den Maßstäben des Beamtenrechts angepasst worden ist, noch nicht in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-08240

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LAG Niedersachsen, Urteil v. 25.11.2005 - 10 Sa 319/05 B

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