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BFH 08.10.2008 VIII R 74/05, BBK 4/2009 S. 165

Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche Einkünfte rechtfertigt keinen Wechsel der Gewinnermittlungsart

Qualifiziert das Finanzamt freiberufliche in gewerbliche Einkünfte um, darf ein 4/3-Rechner nicht zur Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG wechseln und eine Gewerbesteuerrückstellung bilden. Nach dem ist der Steuerpflichtige für diesen Veranlagungszeitraum an seine Wahl gebunden, den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Der Irrtum über die zutreffende Einkunftsart und damit über die Gewerbesteuerpflicht löst diese Bindung nicht.

Folge: Damit wirkt sich die Gewerbesteuer erst bei Zahlung gem. § 11 Abs. 2 EStG aus. Der Steuerpflichtige kann allerdings noch vor Zahlung in einem verfahrensrechtlich noch offenen Veranlagungszeitraum zur Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 EStG wechseln und eine Gewerbesteuerrückstellung passivieren.

Zum Thema:
  • Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, BBK 20...

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