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BBK Nr. 4 vom Seite 162

ESt-Änderungsrichtlinien 2008

Zahlreiche Gesetzesänderungen, darunter die Unternehmensteuerreform, haben eine Überarbeitung der EStR nötig gemacht. Der Beitrag stellt die für Unternehmen wichtigsten Änderungen vor.

Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

[i]R 4.4 EStR Die Richtlinien werden angepasst an die jüngste BFH-Rechtsprechung zum sog. „subjektiven Fehlerbegriff”, d. h.: Liegt zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage vor, ist jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig anzusehen. Folgt ein Steuerpflichtiger der Auffassung der Finanzverwaltung, obwohl er eigentlich anderer Meinung ist, so kommt eine Bilanzberichtigung bei einem ihn bestätigenden Urteil nur in Betracht, wenn er dokumentierte, dass er eigentlich anderer Auffassung war. Die Dokumentation ist zusammen mit der Steuererklärung einzureichen und kann auch in einem abweichenden Ansatz in der Handelsbilanz bestehen.

Einnahmen-Überschussrechnung

[i]R 4.5 EStR Im Anlagenverzeichnis sind neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten die vorgenommenen Abschreibungen zu vermerken.

Bewirtungskosten

[i]Erleichterungsgrenze angehobenNach R 4.10 Abs. 8 Satz 4 EStR ist die namentliche Bezeichnung des Bewirtenden auf der Rechnung in Anp...

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